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Mitgliederversammlung am 25.06.1997


Protokoll der Mitgliederversammlung des Individual Network Region Karlsruhe e.V. (INKA) am 25.06.1997

Anwesende Mitglieder:
Ralf Sauther (Vorstandsvorsitzender)
Jochen Topf (stellv. Vorstandsvorsitzender)
Bernd Strehhuber (Kassenwart)
Olaf Titz (Beirat)
Enrik Berkhan (Beirat)
Rainer Gauweiler (Beirat)
Tobias Berlin

Schriftführer: Ralf Sauther

1. Begrüßung

Der Vorsitzende Ralf Sauther eröffnet die Mitgliederversammlung um 20:30 Uhr

2. Diskussion und Beschlußfassung einer Beitragsordnung

Viele Mitglieder des INKA e.V. sind nicht aktiv. Teilweise existierten noch nicht einmal mehr gültige Post-Adressen (ein Mitglied ist beispielsweise in die USA verzogen). Einige Mitglieder haben sich seit der Gründung des Vereines kein einziges Mal mehr sehen lassen.

Der Vorstand hat vorgeschlagen, einen Mitgliedsbeitrag einzuführen, der in Geld- oder auch Arbeitsleistung abgegolten werden kann. Dadurch werden aktive Mitglieder nicht zusätzlich belastet, inaktive Mitglieder können sich überlegen, ob sie nicht lieber aktiv sein oder mit ihrem Geld den Verein unterstützen wollen, oder, ob sie vielleicht den Verein verlassen wollen.

Beitragsordnung für den INKA e.V.

Nach §8 der Satzung des INKA e.V. hat die Mitgliederversammlung des INKA e.V. am 25.06.1997 folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie tritt am 01.07.1997 in Kraft:

  1. Alle Mitglieder des INKA e.V. müssen einen Mitgliedsbeitrag in Form von Geld- oder Arbeitsleistungen erbringen.
  2. Wird der Mitgliedsbeitrag in Geld bezahlt, so sind DM 10 pro begonnenen Monat zu bezahlen.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirats leisten, als Inhaber ihres Amtes, den Beitrag in Form von Arbeitsleistungen. Der Vorstand kann andere Mitglieder von der Zahlung des Geldbeitrages befreien, wenn das Mitglied entsprechende Arbeitsleistungen für den Verein erbringt.
  4. Die in Geld gezahlten Mitgliedsbeiträge sind jährlich in voraus zu bezahlen. Der Betrag kann nachträglich ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn das Mitglied seinen Beitrag durch Arbeitsleistungen erfüllt. Der Betrag kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn zu erwarten ist, daß das Mitglied seinen Beitrag durch Arbeitsleistungen erfüllen wird. Der Vorstand entscheidet über solche Rückerstattungen oder Stundungen und deren Höhe.
  5. Mitglieder, die ihre Beiträge nicht leisten, können auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
  6. Für das Jahr 1997 sind die Beiträge nur für das 2. Halbjahr zu entrichten.
Über den genannten Vorschlag wurde nach einer Erläuterung und Beantwortung von offenen Fragen dazu in öffentlicher Abstimmung per Handzeichen abgestimmt:

Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Die neue Beitragsordnung tritt somit ab sofort in Kraft.

Tobias Berlin hat gefragt, ob eine Anwesenheit bereits ausreichen würde, was aber allgemein abgelehnt wurde.

3. Verschiedenes

Es wurden kurz die wichtigsten Vorkommnisse seit der letzten MV geschildert:

Teilnehmerzahl liegt bei >560, die Tendenz ist weiter steigend.

Ein INKA-Benutzer wurde von uns fristlos wegen eines Angriffs auf einen Institutsrechner der Uni Gießen gekündigt. Er fiel in der Vergangenheit bereits auf wegen des Versuchs der Verbreitung von Raubkopien.

Der IN e.V. wird Ende September eine zweitägige Betriebstagung in Aachen veranstalten.

Die auf dem INKA-Themenabend geplanten Vorhaben für eine Vortragsveranstaltung sind auf Eis gelegt, da sich leider nur einer aus der Arbeitsgruppe bisher dazu bereiterklärt hat, an einer der Veranstaltungen aktiv mitzuwirken.

Es demnächst ein Treffen der Vorstände des Subnetz e.V. und INKA zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch stattfinden.

Der Vorstand hat nochmals erklärt, daß Gelder für sinnvolle Projekte prinzipiell bereitstehen.

Die Versammlung wurde um 22:00 Uhr vom Versammlungsleiter Ralf Sauther geschlossen.


Karlsruhe, 25.06.1997
Ralf Sauther, Schriftführer

Zuletzt geändert
am 18.02.1999

 
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