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Mitgliederversammlung am 25.11.1996


Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des INKA e.V. am 25.11.1996

Ort: Gaststätte "Korfu", Karlsruhe
Zeit: 19:00
Versammlungsleiter: Ralf Sauther

Tagesordnung

Die in der Einladung angekündigte Tagesordnung lautete:
  1. Begrüßung
  2. Satzungsänderung(en)
  3. Falls danach erforderlich: (Neu)wahlen
  4. Verschiedenes

1. Eröffnung, Begrüßung

Anwesende Vereinsmitglieder (Anzahl: 10):
  • Maik Andrews
  • Enrik Berkhan
  • Bernd Eckenfels
  • Rainer Gauweiler
  • Ralf Sauther
  • Bernd Strehhuber
  • Olaf Titz
  • Jochen Topf
  • Frederik Ramm
  • Kathrin Weisser

Die Versammlung wird um 19:20 vom Vereinsvorsitzenden Ralf Sauther eröffnet. Es wird festgestellt, daß die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und Beschlußfähigkeit gegeben ist.

Ralf Sauther gibt einen kurzen Bericht über die Vorfälle seit der letzten Versammlung; Stichworte:

  • 399 Benutzer
  • Büro wurde angemietet
  • neue Benutzerverwaltung fast fertiggestellt
  • Teilnahme am Kongreß "vernetzte Lernwelt"
  • Kassenbericht
  • Erhöhung des Beitrags um DM 10,-/Monat für Benutzer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben
  • Technik Karlsruhe/Rülzheim

2. Satzungsänderung

Die Satzungsänderung, die auf der Mitgliederversammlung am 19.10.1996 beschlossen wurde, ist nichtig. Grundlage der Diskussion ist also die "alte" Satzung, wie sie seit der Vereinsgründung gültig ist.

Nach kurzer Diskussion wird über folgenden Vorschlag abgestimmt: Der erweiterte Vorstand soll abgeschafft und durch ein neues Gremium mit veränderten Befugnissen, den "Beirat", ersetzt werden. Die Änderungen umfassen genau:

§4:
Ersetze
der erweiterte Vorstand
durch
der Beirat
§5:
Ersetze
Der Vorstand kann jederzeit und muß auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
durch
Der Vorstand kann jederzeit und muß auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder auf Antrag des Beirats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Ersetze
die Wahl und Entlastung des erweiterten Vorstandes
durch
die Wahl des Beirats
Füge hinter Abs. 4 Satz 1 ("...der anwesenden Mitglieder.") den Satz ein:
Eine Satzungsänderung bedarf einer 3/4-Mehrheit.
§6 Abs. 2:
Streiche ersatzlos:
Rechtsgeschäfte über DM 2.000,- bedürfen der Zeichnung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder und können nur vom erweiterten Vorstand beschlossen werden.
§7:
wird vollständig neu gefaßt und lautet nun:
7. Beirat
Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen, die von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt werden. Sie bleiben im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit. Der Beirat hat das Recht, jederzeit alle Unterlagen des Vereins einzusehen.
Der Vorstand ist verpflichtet, dem Beirat auf Anfrage Auskunft über alle Vereinsangelegenheiten zu erteilen. Der Vorstand muß auf Antrag des Beirats unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.
Geheime Abstimmung über den gesamten Umfang der vorgeschlagenen Änderung:
10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung.

Satzungsänderung einstimmig angenommen.

3. Wahlen

Zur Wahl für die drei soeben neu geschaffenen Beiratsstellen stehen:
  • Enrik Berkhan
  • Bernd Eckenfels
  • Rainer Gauweiler
  • Olaf Titz
Eine geheime Abstimmung ergibt: Berkhan 7, Eckenfels 4, Gauweiler 8, Titz 9 Stimmen. Damit sind Olaf Titz, Rainer Gauweiler und Enrik Berkhan zu Beiräten gewählt. Sie nehmen die Wahl an.

4. Verschiedenes

Es werden keine weiteren Punkte vorgebracht.

Ende der Sitzung

Die Sitzung wird um 20:50 vom Versammlungsleiter für beendet erklärt.

Für das Protokoll: Frederik Ramm

Zuletzt geändert
am 11.12.1998

 
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