Mitgliederversammlung am 25.11.1996
Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des INKA e.V.
am 25.11.1996
Ort: Gaststätte "Korfu", Karlsruhe
Zeit: 19:00
Versammlungsleiter: Ralf Sauther
Tagesordnung
Die in der Einladung angekündigte Tagesordnung lautete:
- Begrüßung
- Satzungsänderung(en)
- Falls danach erforderlich: (Neu)wahlen
- Verschiedenes
1. Eröffnung, Begrüßung
Anwesende Vereinsmitglieder (Anzahl: 10):
- Maik Andrews
- Enrik Berkhan
- Bernd Eckenfels
- Rainer Gauweiler
- Ralf Sauther
- Bernd Strehhuber
- Olaf Titz
- Jochen Topf
- Frederik Ramm
- Kathrin Weisser
Die Versammlung wird um 19:20 vom Vereinsvorsitzenden Ralf Sauther
eröffnet. Es wird festgestellt, daß die Einladung
ordnungsgemäß erfolgt und Beschlußfähigkeit gegeben ist.
Ralf Sauther gibt einen kurzen Bericht über die Vorfälle seit der letzten
Versammlung; Stichworte:
- 399 Benutzer
- Büro wurde angemietet
- neue Benutzerverwaltung fast fertiggestellt
- Teilnahme am Kongreß "vernetzte Lernwelt"
- Kassenbericht
- Erhöhung des Beitrags um DM 10,-/Monat für Benutzer, die keine
Einzugsermächtigung erteilt haben
- Technik Karlsruhe/Rülzheim
2. Satzungsänderung
Die Satzungsänderung, die auf der Mitgliederversammlung am 19.10.1996
beschlossen wurde, ist nichtig. Grundlage der Diskussion ist also die "alte" Satzung, wie
sie seit der Vereinsgründung gültig ist.
Nach kurzer Diskussion wird über folgenden Vorschlag abgestimmt: Der
erweiterte Vorstand soll abgeschafft und durch ein neues Gremium mit
veränderten Befugnissen, den "Beirat", ersetzt werden. Die Änderungen umfassen
genau:
- §4:
-
Ersetze
der erweiterte Vorstand
durch
der Beirat
- §5:
-
Ersetze
Der Vorstand kann jederzeit und muß auf Antrag von mindestens einem
Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen.
durch
Der Vorstand kann jederzeit und muß auf Antrag von mindestens einem
Drittel der Mitglieder oder auf Antrag des Beirats eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen.
Ersetze
die Wahl und Entlastung des erweiterten Vorstandes
durch
die Wahl des Beirats
Füge hinter Abs. 4 Satz 1 ("...der anwesenden Mitglieder.") den Satz ein:
Eine Satzungsänderung bedarf einer 3/4-Mehrheit.
- §6 Abs. 2:
- Streiche ersatzlos:
Rechtsgeschäfte über DM 2.000,- bedürfen der Zeichnung
durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder und können nur vom
erweiterten Vorstand beschlossen werden.
- §7:
- wird vollständig neu gefaßt und lautet nun:
7. Beirat
Der Beirat besteht aus drei natürlichen Personen, die von der
Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt werden. Sie bleiben
im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Sie dürfen nicht
Mitglieder des Vorstandes sein.
Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit. Der Beirat hat das Recht,
jederzeit alle Unterlagen des Vereins einzusehen.
Der Vorstand ist verpflichtet, dem Beirat auf Anfrage Auskunft über alle
Vereinsangelegenheiten zu erteilen. Der Vorstand muß auf Antrag des
Beirats unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.
Geheime Abstimmung über den gesamten Umfang der vorgeschlagenen
Änderung:
10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung.
Satzungsänderung einstimmig angenommen.
3. Wahlen
Zur Wahl für die drei soeben neu geschaffenen Beiratsstellen stehen:
- Enrik Berkhan
- Bernd Eckenfels
- Rainer Gauweiler
- Olaf Titz
Eine geheime Abstimmung ergibt: Berkhan 7, Eckenfels 4, Gauweiler 8, Titz 9
Stimmen. Damit sind Olaf Titz, Rainer Gauweiler und Enrik Berkhan zu Beiräten
gewählt. Sie nehmen die Wahl an.
4. Verschiedenes
Es werden keine weiteren Punkte vorgebracht.
Ende der Sitzung
Die Sitzung wird um 20:50 vom Versammlungsleiter für beendet erklärt.
Für das Protokoll: Frederik Ramm
Zuletzt geändert
am 11.12.1998