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Warum eine außerordentliche Mitgliederversammlung?


Eine zweite, außerordentliche Mitgliederversammlung wurde notwendig, weil uns auf der ersten ein Fehler unterlaufen war.

Wie aus dem Protokoll zu ersehen, haben wir am 19.10. über eine Satzungsänderung abgestimmt, die mit 5:4:2 Stimmen (J/N/E) angenommen wurde, wie wir glaubten. Das Amtsgericht hat diese Änderung auch so akzeptiert und ins Vereinsregister eingetragen. Wir haben aber festgestellt, daß für eine Satzungsänderung eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist, wenn die Satzung nicht ausdrücklich auch Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit erlaubt.

In unserer Satzung steht "die MV beschließt mit einfacher Mehrheit", und das reicht nicht, um auch Satzungsänderungen abzudecken.

Die Satzungsänderung ist daher unserer Ansicht nach ungültig. Wir haben unsere Bedenken dem Amtsgericht mitgeteilt; dort teilte man die Auffassung. Die Änderung wurde nun wieder aus dem Vereinsregister entfernt.

Unser Vorgehen mag einigen penibel erscheinen, und wir haben uns für den zusätzlichen Aufwand einer weiteren MV zu entschuldigen; unserer Ansicht ist es aber gerade bei so umstrittenen Beschlüssen wichtig, daß alles hundertprozentig korrekt läuft.

Zuletzt geändert
am 11.12.1998

 
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